Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Was Unternehmen mit Web-Auftritt jetzt wissen müssen
Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – ein Meilenstein auf dem Weg zu einer digitalen Welt ohne Hürden. Was viele Unternehmen noch unterschätzen: Die neuen Regelungen betreffen nicht nur Behörden, sondern zunehmend auch private Anbieter von Webseiten, Online-Shops und digitalen Services. Wer jetzt nicht handelt, riskiert Abmahnungen, Imageverluste – und am Ende sogar Bußgelder.
Was steckt hinter dem BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die europäische Richtlinie (EU) 2019/882 um, auch bekannt als European Accessibility Act. Ziel ist es, den Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen für alle Menschen – insbesondere Menschen mit Behinderungen – deutlich zu verbessern.
Wer ist betroffen?
Ab dem 28. Juni 2025 gilt das BFSG für eine Vielzahl von Unternehmen, vor allem:
Betreiber von Webshops
Anbieter von Online-Banking
Anbieter von E-Books und Lesesoftware
Unternehmen mit kundengerichteten Web-Services
Firmen, die Automatendienste oder Apps bereitstellen
Kleine Betriebe (mit weniger als 10 Mitarbeitern und weniger als 2 Millionen € Jahresumsatz) sind von der gesetzlichen Verpflichtung vorerst ausgenommen – dennoch kann auch hier Barrierefreiheit zum Wettbewerbsvorteil werden.
Was bedeutet „barrierefrei“ konkret?
Barrierefreiheit im digitalen Raum heißt: Eine Website oder App ist für alle Menschen nutzbar – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Dazu zählen:
Kontrastreiche Farben und lesbare Schriftarten
Strukturierter Aufbau mit Überschriften, Listen und logischer Navigation
Alternativtexte für Bilder
Kompatibilität mit Screenreadern
Tastaturbedienbarkeit ohne Maus
Einfache Sprache und klare Inhalte
Die technischen Anforderungen orientieren sich an den internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA.
Was passiert bei Verstößen?
Ab 2025 können Verbraucherschutzverbände, Interessenvertretungen und Aufsichtsbehörden die Einhaltung des BFSG überprüfen. Unternehmen, die keine barrierefreien Lösungen anbieten, müssen mit:
Abmahnungen
Bußgeldern bis zu 100.000 Euro
und einem Imageschaden in der Öffentlichkeit rechnen.
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Fazit: Barrierefreiheit ist kein „Nice-to-have“
Das BFSG ist ein Weckruf für Unternehmen: Wer barrierefrei denkt, öffnet seine Angebote für Millionen Menschen – und erfüllt gleichzeitig eine gesetzliche Pflicht. Handeln Sie jetzt, bevor es teuer wird.
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