Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – Was bedeutet das für mein Unternehmen?

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Diesen Post teilen

Share on facebook
Share on linkedin
Share on twitter
Share on email

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Was Unternehmen mit Web-Auftritt jetzt wissen müssen

Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – ein Meilenstein auf dem Weg zu einer digitalen Welt ohne Hürden. Was viele Unternehmen noch unterschätzen: Die neuen Regelungen betreffen nicht nur Behörden, sondern zunehmend auch private Anbieter von Webseiten, Online-Shops und digitalen Services. Wer jetzt nicht handelt, riskiert Abmahnungen, Imageverluste – und am Ende sogar Bußgelder.

Was steckt hinter dem BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die europäische Richtlinie (EU) 2019/882 um, auch bekannt als European Accessibility Act. Ziel ist es, den Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen für alle Menschen – insbesondere Menschen mit Behinderungen – deutlich zu verbessern.

Wer ist betroffen?

Ab dem 28. Juni 2025 gilt das BFSG für eine Vielzahl von Unternehmen, vor allem:

  • Betreiber von Webshops

  • Anbieter von Online-Banking

  • Anbieter von E-Books und Lesesoftware

  • Unternehmen mit kundengerichteten Web-Services

  • Firmen, die Automatendienste oder Apps bereitstellen

Kleine Betriebe (mit weniger als 10 Mitarbeitern und weniger als 2 Millionen € Jahresumsatz) sind von der gesetzlichen Verpflichtung vorerst ausgenommen – dennoch kann auch hier Barrierefreiheit zum Wettbewerbsvorteil werden.

Was bedeutet „barrierefrei“ konkret?

Barrierefreiheit im digitalen Raum heißt: Eine Website oder App ist für alle Menschen nutzbar – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Dazu zählen:

  • Kontrastreiche Farben und lesbare Schriftarten

  • Strukturierter Aufbau mit Überschriften, Listen und logischer Navigation

  • Alternativtexte für Bilder

  • Kompatibilität mit Screenreadern

  • Tastaturbedienbarkeit ohne Maus

  • Einfache Sprache und klare Inhalte

Die technischen Anforderungen orientieren sich an den internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA.

Was passiert bei Verstößen?

Ab 2025 können Verbraucherschutzverbände, Interessenvertretungen und Aufsichtsbehörden die Einhaltung des BFSG überprüfen. Unternehmen, die keine barrierefreien Lösungen anbieten, müssen mit:

  • Abmahnungen

  • Bußgeldern bis zu 100.000 Euro

  • und einem Imageschaden in der Öffentlichkeit rechnen.

Jetzt handeln: Ihre Website barrierefrei machen

DS MARKETING unterstützt Sie dabei, Ihre Website rechtssicher, benutzerfreundlich und zukunftssicher zu gestalten. Unser Team analysiert Ihre aktuelle Webpräsenz, identifiziert Schwachstellen und entwickelt passgenaue Lösungen nach den geltenden Richtlinien.

✔ Barrierefreiheits-Check Ihrer Website
✔ Technische & inhaltliche Umsetzung nach WCAG 2.1
✔ Suchmaschinenoptimierung inklusive
✔ Schulung Ihrer Redaktionsteams auf Wunsch

Fazit: Barrierefreiheit ist kein „Nice-to-have“

Das BFSG ist ein Weckruf für Unternehmen: Wer barrierefrei denkt, öffnet seine Angebote für Millionen Menschen – und erfüllt gleichzeitig eine gesetzliche Pflicht. Handeln Sie jetzt, bevor es teuer wird.


Sie haben Fragen oder möchten Ihre Website auf Barrierefreiheit prüfen lassen?
👉 Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie unverbindlich.

📧 info@medien-haus.com
📞 +49 (0)9561 / 8061-0

Weitere Themen

Sichtbarkeit im Netz
Allgemein

Sichtbarkeit im Netz beginnt im Kopf

Warum Ihre Website nicht gefunden wird – und was Sie dagegen tun können Viele Unternehmen investieren in eine Website – aber kaum jemand sieht sie.

Do You Want To Boost Your Business?

drop us a line and keep in touch