Werbung und Marketing werden für die Angehörigen der Gesundheitsberufe immer wichtiger. Allerdings gibt es dabei einige berufsrechtliche Restriktionen, wettbewerbsrechtliche Vorschriften und das Heilmittelwerbegesetz zu beachten. Der Zahnarzt Dr. Andreas Höllein hat sich bei der Neugestaltung seines Internetauftrittes deshalb bewusst an eine Werbeagentur gewandt, die jahrzehntelange Branchenerfahrung besitzt.
Der neue Internetauftritt sollte aber nicht nur optimal auf die Bedürfnisse der Patienten zugeschnitten sein und rechtlich allen Anforderungen entsprechen. Dr. Andreas Höllein wollte auch eine Homepage, die sich deutlich von denen der Kollegen abhebt. DS MARKETING hat deshalb ein progressives Layout entwickelt, das sich an die Benutzeroberfläche eines iPhones anlehnt. Die Navigationsleiste wurde ähnlich den Apps eines Smartphones gestaltet. Besonders aufwändig war die Flash-animierte Begrüßungsseite, bei der die abgebildeten Personen durch Anklicken aus der Gruppe hervortreten und der Name angezeigt wird.
Schauen Sie sich doch einmal die „etwas andere“ Zahnarzt-Homepage im Detail an:
http://www.dr-hoellein.de/